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Pressemitteilung

ÖDP: Mehr Solarstrom von den Dächern der Bezirkseinrichtungen

„Wenn der Bezirkstagspräsident schon die 10-H-Windkraft-Blockade verteidigt, muss er nun selbst liefern!“

PV-Anlage

PV-Anlage (Quelle: pixabay, lizenzfrei)

Die vielen Einrichtungen des Bezirks Niederbayern in Landshut, Straubing, Deggendorf, Passau und anderorts sollen bei der Solarstromnutzung mit gutem Beispiel vorangehen. Das fordert ÖDP-Bezirksrat Urban Mangold in einem Antrag an den Bezirkstagspräsidenten. „Ob Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen oder Verwaltungsgebäude: Wo es möglich ist und der Denkmalschutz nicht dagegen spricht, sollen Photovoltaikanlagen installiert werden. Ich hoffe, dass der Bezirkstagspräsident jetzt wenigstens den Solarausbau beschleunigt, nachdem er leider zum Jahreswechsel die 10-H-Regelung verteidigt hat, die den Windkraftausbau in Bayern zum Erliegen gebracht hat. Bisher hat der Bezirk auf seinen eigenen Gebäuden lediglich vier Solarstromanlagen realisiert. Das ist schon etwas dürftig. So schaffen wir die Energiewende nicht“, kritisiert der ÖDP-Bezirksrat.

Einen Plan B für den Fall, dass der Bezirk die Investitionslast gegenwärtig nicht schultern kann, hat die ÖDP ebenfalls parat: „Die Dächer sollen Investoren oder Bürgerenergiegenossenschaften angeboten werden, um darauf Photovoltaikanlagen zu installieren. Wenn der Bezirk die jeweilige Anlage für den Eigenverbrauch der Liegenschaft vom Investor pachtet, zahlt er künftig eine gleichbleibende Pacht anstelle tendenziell steigender Kosten für den Fremdstrombezug. Als Pächter und Selbstnutzer müsste der Bezirk sogar weniger Abgaben zahlen. Und der Bezirk würde seine wichtige Vorbildfunktion wahrnehmen“, begründet Mangold seinen Vorschlag.

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Nachfolgend der Antrag im Wortlaut:

Herrn Bezirkstagspräsidenten

Dr. Olaf Heinrich

Antrag: Mehr Photovoltaikanlagen auf den Dächern der Bezirksliegenschaften

Sehr geehrter Herr Bezirkstagspräsident,

bitte legen Sie den folgenden Antrag den zuständigen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Der Bezirk Niederbayern verfolgt das Ziel, so zeitnah wie möglich alle geeigneten Dächer seiner Liegenschaften (ausgenommen Denkmäler) mit Photovoltaikanlagen für den Eigenverbrauch auszustatten. Zur kostenneutralen Finanzierung dieses Vorhabens prüft die Verwaltung das folgende Modell:

Die Dächer werden Investoren oder Bürgerenergiegenossenschaften angeboten, um darauf PV-Anlagen zu installieren. Der Bezirk pachtet die jeweilige Anlage vom Investor für den Eigenverbrauch der jeweiligen Liegenschaft. Die über einen festzulegenden Zeitraum gleichbleibende Pacht ersetzt die tendenziell steigenden Kosten für den Fremdstrombezug. Die Bezirk profitiert also auch von vertragskonstanten Kosten und kann durch dieses Modell PV-Anlagen für den Eigenverbrauch realisieren, ohne hierfür im Vermögenshaushalt Mittel einplanen zu müssen.

Begründung:

Dieses Realisierungsmodell hätte gleich einen 7-fachen Nutzen:

1. Öffentliche Einrichtungen, u.a. auch Schulen, bekommen sauberen Solarstrom vom eigenen Dach.
2. Der Solarstrom ist nicht teurer als der verdrängte Strom aus dem bisherigen Strom-Mix. Durch die Pachtung der PV-Anlage wird der Bezirk ohne Investitionskosten selbst Betreiber der gepachteten Anlage und kann den Strom als Eigenverbrauch nach derzeitiger Rechtslage mit „nur“ 40%-iger EEG-Umlagebelastung nutzen (Beim Bezug des Stroms von Dritten wären 100% EEG-Umlage fällig).
3. Eine langfristig vereinbarte Pacht schützt vor steigenden Strompreisen – über die gesamte Vertragslaufzeit (beispielsweise 20 Jahre).
4. Nicht verbrauchter Strom wird ins Netz eingespeist und verdrängt an anderer Stelle fossilen Strom. Der Bezirk erhält hierfür die Einspeisevergütung nach EEG. Die Wirtschaftlichkeit ist umso größer, je höher der Eigenverbrauchsanteil am erzeugten Solarstrom ist.
5. Der Bezirk muss keine eigenen knappen Haushaltsmittel investieren. Die Energiegenossenschaft investiert.
6. In den Einrichtungen des Bezirks wird die Energieerzeugung und die Energiewende erlebbar.
7. Die Genossenschaft erzielt mit den Pachteinnahmen eine risikoarme, langfristige und angemessene Verzinsung der Genossenschaftsanteile, die diese Art der Bürgerbeteiligung auch finanziell attraktiv macht. Als Genossenschafter (eventuell mit den jeweils örtlichen Stadtwerken als Geschäftsführung) kommen Bürger/innen als Kleinanleger in Frage, die damit eine höhere Rendite erwirtschaften als durch Bankeinlagen. Verlierer ist bei diesem Modell einzig die fossile Versorgungswirtschaft.

Unabhängig vom oben dargelegten Modell soll der Bezirk natürlich auch selbst in Solaranlagen investieren. Das oben beschriebene Modell ist sozusagen Plan B bei knapper Haushaltslage.

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