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Pressemitteilung

Wichtige Weichenstellung für Ökolandbau am 17. Dezember:

Landkreis-ÖDP sieht „Bewährungsprobe“ und schreibt Cem Özdemir: „Das Ziel 30%-Biolandwirtschaft bis 2030 ist gefährdet, bevor die neue Regierung loslegt“

Agnes Becker (ÖDP) und Urban Mangold (ÖDP)

Kreisrätin Agnes Becker und Bezirksrat Urban Mangold haben Minister Özdemir gebeten, im Bundesrat eine für Bio-Betriebe nachteilige Regelung zu stoppen. Foto: ÖDP.

Am 17. Dezember entscheidet der Bundesrat über neue Regelungen zur Förderung der Landwirtschaft, die ab 2023 für die folgenden fünf Jahre gelten werden. „Falls diese Beschlussvorlage der Vorgänger-Bundesregierung zur GAP-Umsetzung in der Länderkammer durchgewunken wird, ist das Ziel der neuen Koalition‚ ‚30% Biolandwirtschaft bis 2030‘ eine Todgeburt. Da hilft es auch nicht, wenn es im Koalitionsvertrag steht“, sagen ÖDP-Kreistagsfraktionsvorsitzende Agnes Becker (Landkreis Passau) und Bezirksrat Urban Mangold.

In Bayern hatten Agnes Becker und ihr Bündnis mit dem erfolgreichen ÖDP-Volksbegehren „Rettet die Bienen“ das 30%-Ausbauziel schon 2019 durchgesetzt. „Es liegt jetzt ganz an Cem Özdemir. Er muss eingreifen, die Vorlage überarbeiten lassen und verhindern, dass am 17. Dezember eine folgenschwere Fehlentscheidung getroffen wird“, fordert Becker in einem Schreiben an den neuen Bundeslandwirtschaftsminister.

Die Landesvereinigung der ökologischen Anbauverbände (LVÖ) in Bayern sieht das genauso und weist auf die eklatanten Nachteile für bestehende Biobetriebe hin, wenn die Beschlussvorlage am 17. Dezember den Bundesrat passiert. Geplant ist, dass die Flächenförderung um 25 Prozent reduziert wird. Das sei grundsätzlich der richtige Weg. Die ÖDP kritisiert jedoch, dass nur konventionelle Betriebe diese Kürzungen etwa mit einem einjährigen Verzicht auf Pestizide ausgleichen können, Bio-Betriebe, die grundsätzlich ohne chemisch-synthetische Pestizide arbeiten, dagegen nicht.

„Bio-Betriebe, die darüber hinaus noch viele weitere Leistungen, beispielsweise beim Trinkwasserschutz, Klimaschutz oder Artenschutz, bringen, von der Möglichkeit zur Kompensation zum Teil auszuschließen, ist katastrophal und ein Rückschlag im Kampf gegen das Artensterben. Derartige Nachteile für den bestehenden Ökolandbau sind nicht begründbar und unverständlich. Auf diese Weise wäre das im Ampel-Koalitionsvertrag festgeschriebene Ziel ‚30% Ökolandbau bis 2030‘ ernsthaft gefährdet, bevor die neue Bundesregierung politisch überhaupt startet“, kritisieren Becker und Mangold.

Die Landesvereinigung für den Ökologischen Landbau (LVÖ) habe einen Praxistest gemacht und beispielhaft für bayerische Biobetriebe die Auswirkungen auf die Betriebseinkommen nach der GAP-Reform modelliert. Das Ergebnis sei laut LVÖ alarmierend. Becker: „Nur wenn jetzt schnell nachgebessert wird, hat ‚30% Bio‘ überhaupt eine Chance. Nur so kommt genug Bio aus der Region. Und nur dann können regionale Biobetriebe die heimische Wertschöpfung stärken. Cem Özdemir hat es in der Hand.“

LVÖ-Pressemitteilung

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